Mit der seit dem 8.3.2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung ist es möglich, unter den folgend beschriebenen Bedingungen wieder in Geschäften (im Handel) vor Ort in Sülz und Klettenberg einzukaufen:
„Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Terminshopping – „Click & Meet“ – anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.“
Quelle: https://www.ihk-koeln.de/Betriebsschliessungen_wegen_des_Coronavirus.AxCMS
Auf der Seite der IHK Köln finden Sie weitere Infos zur Schließung/Öffnung von Läden und Gastronomie, sowie weitere Details.
IHK Köln: ihk-koeln.de/coronavirus