Ab 29. März
… bleiben die Läden (ausgenommen Lebnsmittelgeschäfte) wieder geschlossen.
Einkaufen ist nur per „Click & Collect“ möglich.
- In Köln werden ab 29. März die Lockerungen bei den körpernahen Dienstleistungen aufgrund der „Notbremse“ wieder zurückgenommen.
- Der Friseurbesuch bleibt weiter möglich, ebenso medizinisch notwendige Leistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege. Es ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test Voraussetzung.
Ausführliche Infos finden Sie auf der Seite der Stadt Köln:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/einschraenkungen-im-oeffentlichen-leben